Zuschläge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält,
sind regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung. weiter
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen,
ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind.
Ein Einspruch kann sich lohnen. weiter